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Patientenbeteiligung

Für ein bedarfsorientiertes Gesundheitssystem ist das Erfahrungswissen von PatientInnen und Selbsthilfegruppen unverzichtbar. Diese Erkenntnis spiegelt sich mittlerweile in Gesetzen und Verordnungen. Bundes- und landesweit, aber auch regional arbeiten PatientenvertreterInnen in unterschiedlichen Gremien mit und lassen ihre Kenntnisse in die Gestaltung des Gesundheitssystems einfließen.

Patientenbeteiligung in der ärztlichen Versorgung

Seit 2004 regelt § 140f SGB V die Beteiligung von Interessenvertretungen der PatientInnen in Gremien, die die ärztliche Versorgung betreffen. Dort sind PatientenvertreterInnen beratend beteiligt, aber nicht abstimmungsberechtigt. Auf der Bundesebene sind PatientenvertreterInnen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dessen themenspezifischen Unterausschüssen tätig. Der G-BA regelt, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.
Auf der Landesebene vollzieht sich die Patientenbeteiligung in den Ausschüssen, die über die ärztliche Versorgung vor Ort entscheiden. Dort geht es vor allem um die Anzahl und Besetzung von Arztsitzen der unterschiedlichen Fachrichtungen.
PatientenvertreterInnen können benannt werden von vier maßgeblichen Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patient/innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen.
Für Nordrhein-Westfalen sind das folgende Organisationen:

  •    Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter LAG SB NRW
  •     Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung
  •     Sozialverband Deutschland NRW
  •     Sozialverband VdK NRW
  •     Gesundheitsselbsthilfe NRW – Wittener Kreis

Sog. Beraterorganisationen:

  •     Die Landesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen mit Gesundheitsladen Köln, Patientenstelle Bielefeld und PatientInnennetzwerk NRW
  •     Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. mit KOSKON NRW
  •     Die Verbraucherzentrale NRW

Organisiert wird die Patientenbeteiligung nach §140 in NRW vom Koordinierungsausschuss Patientenbeteiligung.Zur Unterstützung der Arbeit betreibt der Koordinierungsausschuss gemeinsam mit dem PatientInnen-Netzwerk NRW eine Koordinierungsstelle, die durch Landesmittel gefördert ist.
Detaillierte Information finden Sie bei der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. sowie bei der Patientenbeteiligung in NRW.

Patientenbeteiligung im öffentlichen Gesundheitsdienst - landesweit und regional

Der öffentliche Gesundheitsdienst ist gesetzlich verpflichtet mit Selbsthilfegruppen zusammenzuarbeiten. Vor Ort betrifft das vor allem die Beteiligung an den Kommunalen Gesundheitskonferenzen; auf der Landesebene die der Landesgesundheitskonferenz.

Patientenbeteiligung in weiteren Gremien

Selbsthilfe- und PatientenvertreterInnen werden zunehmend in unterschiedlichen gesundheitlichen Bereichen beteiligt. So z.B. in Ethik-Kommissionen oder als FürsprecherInnen für die PatientInnen im Krankenhaus.

Unterstützung der Patientenbeteiligung NRW

Ansprechpartnerin für Fragen zur Patientenbeteilung ist die Koordinierungs- und Vernetzungsstelle Patientenbeteiligung NRW. Sie informiert und organisiert für PatientenvertreterInnen Austauschtreffen, Fortbildungen und Fachtagungen.  Die Koordinierungsstelle wird seit 2016 vom Gesundheitsministerium NRW gefördert. Die gemeinschaftlichen Träger sind zwei Gremien, die sich In NRW maßgeblich für die die Beteiligung und den Einfluss der PatientInnen einsetzen:
Der Koordinierungsausschuss Patientenbeteiligung NRW (KooA NRW)  organisiert die Beteiligung nach §140 f SGB V. Der KooA setzt sich aus VertreterInnen der oben aufgeführten anerkannten Verbände zur Wahrnehmung der Interessen der Patient/innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen zusammen. (s.o. Ärztliche Versorgung)
Das PatientInnennetzwerk NRW (PNW NRW) hat sich zum Ziel gesetzt, die Rolle von PatientInnen im Land zu stärken und ihre Interessen besser zur Geltung zu bringen. Das PNW setzt sich aus verschiedenen Organisationen zusammen, die von Kostenträgern und Leistungserbringern unabhängig sind.
Detaillierte Information zur Patientenbeteiligung finden Sie bei der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. sowie bei der  Patientenbeteiligung NRW.
Aktuelle Termine, Informationen oder Dokumentationen finden Sie auf der Website der Patientenbeteiligung NRW.