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Selbsthilfeförderung

Die Selbsthilfeförderung gilt für Selbsthilfegruppen, die Selbsthilfeverbände sowie die Selbsthilfe-Kontaktstellen. In NRW gibt es verschiedene Finanzgeber, wobei sich die Förderung von sozialer und gesundheitlicher Selbsthilfe unterscheidet: Gruppen der Gesundheitsselbsthilfe können auf unterschiedliche Weise Unterstützung erlangen, soziale Selbsthilfegruppen erhalten teilweise Zuschüsse von Kommunen.

Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Seit vielen Jahren fördern Krankenkassen/-verbände die Gesundheitsselbsthilfe in NRW. Die Unterstützung hat immateriellen, infrastrukturellen oder finanziellen Charakter.

Seit Beginn der systematischen Förderung von Selbsthilfegruppen im Jahr 2000 hat sich in den 54 Kreisen bzw. kreisfreien Städten in NRW eine vielgestaltige Förderpraxis entwickelt. So richteten in manchen Orten Selbsthilfegruppen ihre Anträge direkt und einzeln an die Krankenkassen; anderswo gingen Anträge gesammelt an die Kontaktstellen, wurden von einem Förderrat beraten und von den Krankenkassen entschieden.

Die gesetzliche Förderung der GKV durch den §20h SGB V ist seit 2008 bundesweit einheitlich geregelt. Der Förderbetrag verteilt sich auf die Förderebenen Bund, Länder und Regionen.

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung umfasst unter anderem ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, deren Selbsthilfegruppen gefördert werden. Die Bundesverbände der Krankenkassen geben diesen Leitfaden mit Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe heraus.

Die Förderung besteht auf allen Ebenen aus einer kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und einer individuellen Fördermöglichkeit durch die Krankenkassen.
Weitergehende aktuelle und differenzierte Informationen finden sich auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung 
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de 

Kassenartenübergreifende Förderung und Gemeinschaftsförderung

Die Gemeinschaftsförderung in NRW erfolgt auf örtlicher Ebene und Landesebene. Sie kommt Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Landesorganisationen und Selbsthilfe-Kontaktstellen zugute.

An der Gemeinschaftsförderung sind Vertreter/innen der Selbsthilfe durch einen Förderbeirat zu beteiligen. Bereits vor der Reform des §20c SGB V gab es in etwa einem Viertel der Kreise bzw. kreisfreien Städte ein beratendes Fördergremium. Diese Gremien gingen meist im neuen Förderbeirat auf. In den Handlungsempfehlungen der Krankenkassen heißt es, dass die Dachorganisationen der Selbsthilfe die maximal vier Plätze für Selbsthilfevertreter/innen benennen.

Die Dachorganisationen in NRW sind

  • die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter (LAG SB),
  • der Fachausschuss Sucht (FAS), 
  • der Paritätische Wohlfahrtsverband und 
  • die KOSKON NRW als Vertreterin der DAG SHG e.V.

Der mit der DAG SHG e.V. verbundene Platz steht Vertretern/innen der nicht verbandlich organisierten Selbsthilfegruppen zur Verfügung. 

Die Gemeinschaftsförderung ist eine kassenartenübergreifende Förderung und als Pauschalförderung angelegt. Mindestens 50% der Förderbeiträge aller Kassen fließen in einen Förderpool, der für alle Förderebenen (Bund, Land und Region) eingerichtet ist. Ab 2020 erhöht sich dieser Anteil auf mindestens 70%.

Jeweils eine Kasse übernimmt im Wechsel die Federführung für den Förderprozess. Diese Kasse oder in manchen Regionen auch die Selbsthilfe-Kontaktstelle nimmt Förderanträge entgegen.

Kassenindividuelle Förderung

Maximal 50% der Förderbeiträge der Krankenkassen werden von einzelnen Kassen meist als individuelle Projektförderung vergeben. Dieser Anteil reduziert sich ab 2010 auf maximal  30%. Den Kassen steht aber frei, diese Mittel ganz oder teilweise der Gemeinschaftsförderung zukommen zu lassen.

Man wendet sich vor einer Antragstellung am besten an die jeweilige Kasse, um das geplante Fördervorhaben zu besprechen.

Förderung durch das Land NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unterstützt die Selbsthilfe mit immateriellen und materiellen Leistungen; z.B. fördert das MAGS die Selbsthilfe-Kontaktstellen, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderte und uns, die KOSKON NRW. Bereits seit 1995 finanziert das MAGS Fachveranstaltungen zu Selbsthilfethemen, die die KOSKON inhaltlich vorbereitet und organisiert.

Förderung durch Kommunen und Landkreise

In einigen Städten bzw. Kreisen fördern auch die Kommunen Nordrhein-Westfalens Selbsthilfegruppen. Diese Mittel können auch Selbsthilfegruppen aus dem sozialen Bereich beantragen. Da die Antragsverfahren und Förderhöhen sehr unterschiedlich sind, sollte man sich an die Selbsthilfe-Kontaktstelle vor Ort zu wenden.

Förderung durch andere öffentliche Geldgeber

Rentenversicherungsträger fördern in der Regel überregionale Selbsthilfeverbände oder professionalisierte Dienste, die aus der Selbsthilfe entstanden sind. Im Pflegeweiterentwicklungsgesetz sind Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -Kontaktstellen verankert, wie z.B. Selbsthilfegruppen für Angehörige mit Demenz etc..

Förderung durch Spender und Sponsoren

In einigen Fällen bekommen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -Kontaktstellen Spenden oder Sponsoring-Mittel von Wirtschaftsunternehmen, Pharmafirmen, Heil- und Hilfsmittelherstellern oder Banken.

Bei der Zusammenarbeit mit dem Sponsor sollte die Gruppe ihre Unabhängigkeit wahren, Produktwerbung vermeiden und transparent agieren. Ist eine Beeinflussung oder Abhängigkeit zu erwarten? Welche Gelder können angenommen werden?

Bei der Entscheidung kann die deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG e.V.) helfen. Sie hat dazu die Website Selbsthilfe-bestimmt-selbst entwickelt.