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Selbsthilfe im Gesundheitswesen


Seit Jahrzehnten gibt es in NRW an vielen Standorten eine gut etablierte Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Dazu gehören unter anderem Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen oder Arztpraxen. Diese Zusammenarbeit bildet eine wesentliche Basis für die Hilfe von Betroffenen für Betroffene.

Auf dieser Seite geben wir einen Überblick zum Thema Selbsthilfe im Gesundheitswesen und zeigen, wer in NRW zu diesem Thema arbeitet.
 

Was bedeutet Selbsthilfe im Gesundheitswesen?

Die Zusammenarbeit von Selbsthilfe und Einrichtungen im Gesundheitswesen stärkt Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung: Sie profitieren von den Erfahrungen anderer, erweitern ihr Wissen und gewinnen Orientierung und Sicherheit im Behandlungsprozess. Zugleich geben Selbsthilfegruppen wichtige Impulse zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
 

Selbsthilfe im Gesundheitswesen in NRW in Zahlen

Für wen ist Selbsthilfe im Gesundheitswesen relevant?

  • Patient*innen in Kliniken und Reha-Einrichtungen oder in ambulanter Behandlung
  • Fachkräfte in der Selbsthilfe-Unterstützung, die eine Zusammenarbeit mit Gesundheitseinrichtungen anstreben oder weiterentwickeln möchten
  • Fachkräfte im Gesundheitswesen, die Patient*innen gezielt auf Unterstützungsangebote hinweisen möchten
     

Wer arbeitet zum Thema Selbsthilfe im Gesundheitswesen?

NRW war der Ausgangspunkt für eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfe und Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung unter der Moderation von Selbsthilfe-Kontaktstellen.

Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen

Das Netzwerk SPiG (Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen) fördert auf Bundesebene die Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen und Gesundheitseinrichtungen. SPiG zertifiziert insbesondere Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, die eng mit Selbsthilfegruppen zusammenarbeiten und spezifische Qualitätskriterien erfüllen.

Krankenhäuser

Selbsthilfegruppen und Krankenhäuser kooperieren in vielen Regionen in NRW, um Patient*innen über die stationäre Behandlung hinaus bei der Alltags- und Krankheitsbewältigung zu unterstützen. Krankenhäuser sind gesetzlich (§8 KHGG NRW) zur Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe verpflichtet. 

Rehabilitationseinrichtungen

An verschiedenen Standorten in NRW arbeiten Rehabilitationseinrichtungen und Selbsthilfegruppen zusammen, um Patient*innen eine nachhaltige Nachsorge bei Beendigung einer Reha zu ermöglichen. Mit dem Projekt „Reha beendet – und jetzt?“ unterstützen KOSKON NRW, Selbsthilfe-Konaktstellen und DRV Rheinland eine niedrigschwellige Zusammenarbeit ambulanter Rehabilitationseinrichtungen und Selbsthilfe-Kontaktstellen in der Region Rheinland. 

Arztpraxen und Psychotherapie

In NRW besteht in vielen Regionen eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfe und niedergelassenen Ärzt*innen und Therapeut*innen. Sie werden unterstützt durch die Kooperationsberatungsstellen (KOSA) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Westfalen-Lippe. Ihr Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Selbsthilfegruppen zu fördern.