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Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene können Fördermittel für 2022 jetzt beantragen

Gemeinsames Rundschreiben der Krankenkassen erläutert das Antragsverfahren

Erstellt am 27.10.2021

Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene können jetzt Fördermittel nach § 20h SGB V für das Jahr 2022 beantragen. Mit dem gemeinsamen Rundschreiben informieren die gesetzlichen Krankenkassen über das Antragsverfahren für die Pauschalförderung. Seit letztem Jahr sind Anträge für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung über die Internetseite www.selbsthilfefoerderung.com möglich – allerdings müssen auch digitalisierte Anträge anschließend ausgedruckt, unterschrieben und per Post verschickt werden. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021.

Informationen zur Pauschalförderung auf Bundesebene: www.selbsthilfefoerderung.com
Informationen zur Projektförderung auf Bundesebene: www.vdek.com