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Begleitung im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung

Eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt die Förderung von Begleitpersonen

Erstellt am 24.08.2022

Die Patientenvertretung begrüßt die Richtlinie für Menschen mit Behinderung, die aus medizinischen Gründen eine Begleitung im Krankenhaus benötigen. Nach der neuen Regelung des § 44b SGB V können Begleitpersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld ab November 2022 Anspruch auf Krankengeld haben, wenn die Person mit Behinderung ins Krankenhaus muss und Begleitung braucht. Mehr dazu lesen Sie in der Pressemitteilung der Patientenvertretung.