Finanzierung und Trägerschaft
Trägerin:
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (kurz: DAG SHG e.V.) ist Trägerin der KOSKON. Sie unterstützt die Selbsthilfe seit 1982 als unabhängiger, themen- und trägerübergreifender Fachverband auf Bundesebene.
Die DAG SHG e.V. ist anerkannt als maßgeblicher Vertreter der Selbsthilfe laut § 20h SGB V und als Vertreterverband der Patientenbeteiligung laut § 140f SGB V.
Die DAG SHG e.V. regt zur freiwilligen, gleichberechtigten und selbst bestimmten Mitarbeit in Selbsthilfegruppen an. Betroffene und Angehörige kommen zusammen, um gemeinsam Krankheiten, psychische oder soziale Probleme zu bewältigen.
Seit dem 1. Januar 2010 hat die DAG SHG e.V. in Berlin eine Verwaltungsstelle des Verbandes eingerichtet. Die Kontaktadresse lautet:
DAG SHG e.V. - Verwaltung
Otto-Suhr-Allee 115, 10585 Berlin, Tel.: (0 30) 8 93 40 14
verwaltung@dag-shg.de www.dag-shg.de
Weitere Einrichtungen der DAG SHG e.V.:
NAKOS - Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Otto-Suhr-Allee 115, 10585 Berlin, Tel.: (0 30) 31 01 89-60
selbsthilfe@nakos.de - www.nakos.de
Selbsthilfe-Büro Niedersachsen
Karlsruher Str. 2 B, 30519 Hannover, Tel: (05 11) 39 19 28
info@selbsthilfe-buero.de - www.selbsthilfe-buero.de
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Gießen
Friedrichstraße 33, 35392 Gießen, Tel: (06 41) 994 56 12
juergen.matzat@psycho.med.uni-giessen.de -
www.med.uni-giessen.de/selbsthilfe
Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG)
Otto-Suhr-Allee 115, 10585 Berlin, Tel.: (030) 89 09 62 54
info@selbsthilfefreundlichkeit.de
Finanzierung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: MAGS NRW) finanziert die KOSKON. Seine kontinuierliche Förderung seit Dezember 1990 bildet die Grundlage für die fachliche Qualität unserer Arbeit. Seit Januar 2005 beteiligt sich die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände NRW an dieser Förderung.
Vielen Dank an unsere Förderer!
Die KOSKON NRW erzielt keine Werbeeinnahmen und nimmt keine Sponsoringmittel von Wirtschaftsunternehmen entgegen. Als Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist die KOSKON NRW zudem den Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers verpflichtet und wahrt stets ihre Unabhängigkeit.
Angaben über die Zusammensetzung unserer Fördermittel in 2023 haben wir im Schaubild "KOSKON Förderspektrum 2023" aufbereitet, hier wird Ihnen die Datei angezeigt.