Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 18. Dezember 2025 den Antrag „Ehrenamt – Ehrensache!“ der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Landesregierung wird die Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte NRW senken: Künftig genügen 200 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Jahr oder vier Stunden pro Woche (bisher 250 Stunden bzw. fünf Stunden). Zudem bleibt der Erhalt einer Aufwandsentschädigung möglich, sofern diese die steuerlichen Freibeträge der Ehrenamts- (960 Euro) oder Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht überschreitet.
Mit der Anpassung sollen mehr Engagierte eine Anerkennung für ihren Einsatz erhalten. Die Ehrenamtskarte NRW bietet landesweit rund 5.000 Vergünstigungen. Seit 2008 wird sie in 335 Städten und Gemeinden ausgegeben; mehr als 80.000 Bürgerinnen und Bürger wurden bislang ausgezeichnet. Kommunen, Vereine und Organisationen sind aufgerufen, über die Neuerungen zu informieren und Ehrenamtliche auf die Antragstellung hinzuweisen. Weitere Informationen hier.