Psychotherapie: Erweiterte Möglichkeiten für Videosprechstunden
Eine Praxisinformation der KVNO
Erstellt am 13.01.2025Laut einer Praxisinformation der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein vom 08.01.2025, dürfen “Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen […] seit 1. Januar 2025 auch als Videosprechstunden durchgeführt werden – wie bislang schon Akutbehandlungen sowie Einzel- und Gruppentherapien. […] Mindestens 50 Minuten der Psychotherapeutischen Sprechstunden und mindestens 50 Minuten der probatorischen Sitzungen sollen aber weiterhin im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Sie empfiehlt, dass insbesondere die erste Psychotherapeutische Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung in der Praxis stattfinden." (KNVO, 08.01.2025)
Weitere Informationen zu dieser Anpassung finden Sie in der Praxisinformation auf der Website der KVNO.