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Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nach §20h SGB V

des GKV-Spitzenverbandes

Erstellt am 14.07.2025

Am 01.01.2026 tritt der neue Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes zur Selbsthilfeförderung “Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V” in Kraft.
Die angepasste Fassung des Leitfadens steht bereits online zur Verfügung: www.gkv-spitzenverband.de

Weitere Informationen sowie eine Übersicht zu den Anpassungen am Leitfaden hat die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. auf ihrer Website veröffentlicht:  
https://www.dag-shg.de/aktuelles/nachrichten/key@3434