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Positionspapier der KOSKON NRW

§20 h SGB V – Verwendung von Restmitteln 2022 zur Förderung der Selbsthilfestruktur Nordrhein-Westfalen

Erstellt am 16.05.2023

Die KOSKON NRW hat mit dem nachfolgenden Brief zur Verwendung von Restmitteln von 2022 der GKV Selbsthilfeförderung NRW (§20 h SGB V) Stellung genommen. In Anlehnung an ein Positionspapier der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. setzt sich KOSKON NRW für die Sicherung der landesweiten Unterstützungsstruktur durch Selbsthilfe-Kontaktstellen ein. Verstärkt in der Zeit nach der Coronapandemie sind die Selbsthilfe-Kontaktstellen beschäftigt mit dem (Neu)aufbau von Selbsthilfegruppen und zahlreichen Anfragen, die vorwiegend psychische Erkrankungen und Probleme betreffen. Gleichzeitig stehen die Einrichtungen aufgrund derKostensteigerungen bei Personal und Energie unter finanziellem Druck.
Anlass der Stellungnahme war eine Anfrage der Krankenkassenverbände, mit welcher Ideen der Selbsthilfe-Kontaktstellen zur Mittelverwendung gesammelt wurden.

Das Positionspapier finden Sie hier.