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Neufassung: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung auf Bundesebene für 2023

Anpassungen bezüglich förderfähiger Ausgaben ab 01.01.2023

Erstellt am 14.11.2022

In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen wurden die Fördergrundsätze („Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“) im Herbst 2022 überarbeitet.
Der angepasste Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gilt ab dem 1. Januar 2023 in der Fassung vom 21. Oktober 2022.
Der künftige (und der noch gültige Leitfaden) zum Download: www.gkv-spitzenverband.de