Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V aktualisiert
Die ab 2021 gültige Fassung des Leitfadens berücksichtigt die Förderung analoger wie auch digitaler Angebote gesundheitsbezogener Selbsthilfe
Erstellt am 11.09.2020Die Anpassung des Leitfadens wurde erforderlich durch das Digitale Versorgungsgesetz, das bereits seit 1.1.2020 in Kraft ist.
Digitale und analoge Angebote und Anwendungen der Selbsthilfe sollen gleichberechtigt gefördert werden. Bei den digitalen Anwendungen müssen die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes gewährleistet sein.
Der Leitfaden steht nicht mehr gedruckt zur Verfügung, sondern ausschließlich als download.