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Förderprogramm "Inklusionsscheck NRW"

NRW fördert im Jahr 2022 bis zu 300 Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Erstellt am 26.04.2022

Seit dem 1. Februar 2022 können Vereine, Initiativen und Organisationen für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Insgesamt stellt das Land 600.000 Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 300 Schecks beispielsweise für die Anschaffung mobiler Rampen, den Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Infomaterial in Leichter Sprache oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten finanziert werden.

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