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31.03. - wichtige Frist für regionale Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen können bis zum Monatsende ihren Antrag auf kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) bei den gesetzlichen Krankenkassen einzureichen

Erstellt am 11.03.2021
Nur noch bis Ende März haben örtliche Selbsthilfegruppen Zeit ihren Antrag auf kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) bei den gesetzlichen Krankenkassen einzureichen. Im April und Mai finden dann in den 53 Städten und Kreisen von NRW die regionalen Fördergremiensitzungen statt. Dort werden die Anträge unter Beteiligung der Selbsthilfe besprochen und die Förderbeträge festgelegt.
Das Antragsformular sowie die Adressen der jeweils federführenden Kasse der Regionen finden Sie hier.