KOSKONKoordination für Selbsthilfe in NRW

Rahmenbedingungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen

Dienstag 31. August 2010

Seit dem 01.01.2010 benötigen Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich für die Beantragung von Fördermitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen ein eigenes Konto. Fördermittel dürfen nur noch auf ein für die Zwecke der Selbsthilfegruppe seperates Konto überwiesen werden (vergleiche Absatz 4.3 Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2009).

Für Gruppen, die ohnehin ein eingetragener Verein (e.V.) sind, ist die Forderung nach einem eigenen Bankkonto kein Problem. Sie gehen zu einer Bank oder Sparkasse, verhandeln dort über die möglichen Konditionen und eröffnen mit den notwendigen Unterlagen ein Konto. Ist die Selbsthilfegruppe jedoch nicht rechtsfähig organisiert, wird sie als Gruppe kein Bankkonto eröffnen können. Mehrere gesetzliche Bestimmungen, die nicht ohne weiteres mit der Organisationsform „Selbsthilfegruppe“ und dem Selbstverständnis von Selbsthilfegruppen kompatibel sind, stehen dem entgegen.

Unsere Schwestereinrichtung, die NAKOS in Berlin, hat einige Verfahrensweisen zusammengestellt, wie eine Selbsthilfegruppe ein Gruppenkonto auf ihren Namen bzw. für ihre eigenen Zwecke eröffnen kann.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf eine Publikation des Selbsthilfezentrums München hin, die sich mit dem Thema befasst:
"Rechtliche Rahmenbedingungen für Selbsthilfegruppen - Die Selbsthilfegruppe als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts".

 

Gesondertes Konto für Selbsthilfegruppen
Positionspapier der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. zur Handhabung der Vorgabe „Gesondertes Konto für die Zwecke der Selbsthilfegruppe“ (06.05.2010)

Ein Bankkonto für eine Selbsthilfegruppen
Beitrag aus dem NAKOS INFO 101 (März 2010)

Leitfaden: Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V (Fassung vom 06.10.2009)

Ein Konto für eine Selbsthilfegruppe - Fallbeispiele
Daniela Weber, NAKOS (März 2010)